Individual-Umbauten im Straßenverkehr
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BEI UNS MIT EINTRAGUNG UND ZULASSUNG
Wird ein Fahrzeug mit einem nicht dafür zugelassenen Bauteil im öffentlichen Straßenverkehr betrieben, erlischt die Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsschutz.
Wir beraten Sie bei der Auswahl Ihres Nachrüstproduktes und unterstützene Sie durch Zusammenarbeit mit Prüfingenieuren einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation. Ziel ist dabei, dass der Einbau der Nachrüstteile auf Basis des mitgelieferten Gutachtens (Änderungsabnahme notwendig) oder per Einzelgutachten (sofern möglich) unabhängig geprüft und bestätigt wird. Damit ist ein Eintrag der Umbauten in die Fahrzeugpapieren durch den Halter möglich und die Betriebserlaubnis bleibt erhalten.